Hier finden Sie einige nützliche Tipps ihrere Feuerwehr
Rauchmelder retten Leben
Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens. Der Landesfeuerwehrverband rät darum zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäu-sern. Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass Rettung möglich ist. Rauchmelder sind daher Lebensretter. Ihre Kosten mit wenigen Euro sind gering. Rauchmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht deren Ladung zu Ende, gibt der Melder einen entsprechenden Ton ab. Die meisten Rauchmelder funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Dabei wird im Gerät eine Lichtquelle aktiviert. Ist Rauch in einer bestimmten Konzentration vorhanden reagiert der Melder und löst den Alarm aus.
- Ein Rauchmelder pro Wohnung als Mindestschutz zwischen Wohn- und Schlafbereich. Besser: Rauchmelder vor jedem Schlafbereich und in den Schlaf- und Kinderzimmern.
- Rauchmelder können auch durch Kabel miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
- Rauchmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte.
- Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.
Tipps für den Kauf
Rauchmelder sind nicht teuer. Gute Geräte sind bereits für einen Preis von etwa 20 Euro zu erhalten. Auf einige Punkte sollten Sie beim Kauf achten:
- Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren!
- Achten Sie auf das CE-Zeichen und das GS-Zeichen!
- Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem das Funktionieren des Gerätes überprüft werden kann!
- Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander vernetzen zu können!
- Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Wo werden Rauchmelder installiert?
In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am besten in der Raummitte. Vorzugsweise sind sie vor den Schlafräumen zu installieren und in den Schlafzim-mern selbst - vor allem wenn Sie dort elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernseh-apparate oder ähnliches benutzen. Auch die Kinderzimmer sollten Sie durch zusätz-liche Geräte schützen. In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf einen Rauchmelder verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdampf Fehlalarme ausgelöst werden könnte. Daher eignen sich auch besonders staubige Räume nicht für die Installation. In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen. Stellt ein Melder Rauch fest, werden Sie vom Pfeifen aller mit ihm verbundenen Rauchmelder alarmiert, also auch dann, wenn das Feuer in einem anderen Gebäu-deteil ausgebrochen ist. Sie gewinnen so lebenswichtige Zeit.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage.
Feuerlöscher
Welche Feuerlöscher brauche ich?
Brandklassen gruppieren verschiedene Stoffe, die von ähnlicher Konsistenz sind und die bei einem Brand gleichartig reagieren.
Je nachdem, um welche Brandklassen und Brandgefährdungen es sich in Ihrem Unternehmen handelt, müssen die richtigen Löschmittel zur Verfügung stehen:
- Wasser-Feuerlöscher
- Diese Feuerlöscher sind zur Bekämpfung von Entstehungsbränden der Brandklasse A geeignet, das heißt für feste, glutbildende Stoffe, wie z. B. Holz, Papier und Textilien
- Schaum-Feuerlöscher
- Diese Feuerlöscher sind zur Bekämpfung von Entstehungsbränden der Brandklasse A und B geeignet, das heißt für feste, glutbildende Stoffe, wie z. B. Holz, Papier, Textilien und auch Kunststoffe
- Pulver-Feuerlöscher
- ABC-Löschpulver löscht schlagartig und bildet eine Pulverwolke. Es löscht Bränder der Brandklassen A, B und C (Brandklasse C = z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas).
- Allerdings werden Einrichtungsgegenstände durch das Pulver stark verschmutz; Elektrogeräte erleiden häufig Schäden durch den Pulverstaub.
- Der Einsatz wird daher für den Außenbereich, Garagen und Fahrzeuge empfohlen.
- Fettbrand-Feuerlöscher
- Fettbrand-Feuerlöscher sind speziell zur Bekämpfung von Speiseöl und Speisefettbränden entwickelt, also für die Brandklasse F. Diese Feuerlöscher gehören daher z. B. in Küchen, Kantinen, Restaurants oder auch in Haushalte. Fettbrand-Feuerlöscher werden häufig in der Brandklassenkombination A und F angeboten, wodurch sie sich dann auch für das Löschen fester Stoffe, wie Holz, Papier und Textilien eignen.
- CO2- Feuerlöscher
- Dieser Feuerlöscher ist zur Brnadbekämpfung der Brandklasse B geeignet. Das Löschmittel Kohlendioxid löscht, indem es den Sauerstoff verdrängt und somit das Feuer erstickt. Es löscht also nahezu rückstandslos, so dass sensible Anlagen so gut wie nicht verunreinigt werden. Einsatzgebiete sind elektrische und elektronische Anlagen.
- Metallbrand-Feuerlöscher
- Metallbrand-Pulver Feuerlöscher sind ausschließlich für Metallbrände (= Brandklasse D) geeignet und werden daher bei Bränden von Leichtmetallen (z. B. Magnesium) und deren Legierungen eingesetzt. Metallbrände lassen sich nicht so einfach und schnell bekämpfen wie andere Brände. Das Löschpulver muss sanft aufgebracht werden, ohne dass brennende Metallspäne aufgewirbelt werden.
- Es muss eine dichte, weitgehend luftundurchlässige Schicht Metallbrandpulver über dem Brand vorhanden sein, um diesen erfolgreich löschen zu können.
Richtiges Verhalten im Brandfall
Jährlich sterben in der Bundesrepublik etwa 600 Menschen an Folgen von Verbrennungen oder ersticken im Brandrauch, 6000 werden dadurch verletzt. Die Höhe der Brandschäden erreicht inzwischen fast 4 Mrd. Euro, Tendenz steigend. Ein Großteil dieser schlimmen Ereignisse entsteht durch Unachtsamkeit und wird oft durch Unwissenheit noch schlimmer. Die Feuerwehr Haßmersheim informiert darum über das richtige Verhalten im Brandfall.
Gehen Sie im Brand- oder Unglücksfall immer in der Reihenfolge
retten - alarmieren - löschen
vor. Und bleiben Sie ruhig!
Bringen Sie sich und andere gefährdete Personen in Sicherheit. Fenster und Türen schließen. Ist wegen Rauch und Feuer ein gefahrloser Weg ins Freie nicht mehr möglich, bleiben Sie im Zimmer. Machen Sie sich am Fenster bemerkbar. Warten Sie die Ankunft der Feuerwehr ab und folgen Sie deren Anweisungen.
Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112.
Beachten Sie bei der Alarmierung folgendes Schema:
- Wer ruft an? (Name, Adresse)
- Wo ist etwas passiert? (Ort, Straße, Hausnummer, Geschoss)
- Was ist passiert? (Feuer, Verletzte, eingeschlossene Personen)
Nehmen Sie die Brandbekämpfung erst nach der Rettung gefährdeter Menschen und der Alarmierung der Feuerwehr auf. Kein Risiko eingehen! Benutzen sie Wasser oder einen Feuerlöscher. Und denken Sie daran:
Bei Kleinbränden kann das Feuer oft mit einer Decke erstickt werden.
Fett- und Ölbrände nie mit Wasser löschen; Explosionsgefahr!
Sicher heizen
Feuer dient seit Urzeiten als Wärmequelle. Doch bis heute haben Menschen es nicht gelernt, immer sicher mit Feuer umzugehen. Daher nachfolgend ein paar Tipps Ihrer Feuerwehr zum Einheizen:
- Vermeiden Sie offenes Feuer in der Wohnung – sicherer sind Heizlüfter oder Kachelöfen.
- Durch unvollständige Verbrennung kann es zur Bildung von Kohlenmonoxid kommen, das zu lebensgefährlichen Vergiftungen führt. Lassen Sie Kamine regelmäßig von Ihrem Kaminfeger prüfen und reinigen!
- Achten Sie bei Heizlüftern darauf, dass diese genügenden Abstand zu brennbaren Gegenständen haben.
- Lassen Sie Heizungsanlagen und Kamine regelmäßig vom Fachmann warten.
- Lagern Sie Brennmaterialvorräte nicht zu nahe am Ofen. Entsorgen Sie heiße Asche nur in feuerfeste Mülleimer oder Mülltonnen.
- Sorgen Sie beim Einsatz von Gasheizlüftern für gute Belüftung. Stellen Sie provisorische Feuerstätten sachgerecht auf, lassen Sie dies am besten von einem Fachmann erledigen.
Wenn es dann doch trotz aller Vorsicht einmal schief gehen sollte helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehr.
Unsere Notrufnummer kennt jedes Kind: 112!
Sondersignal - WAS nun ???
Ob Wohnungsbrand oder Verkehrsunfall - Wir sind nicht umsonst mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs: Es zählt jede Sekunde! Leider trifft man bei Einsatzfahrten mit Sondersignal immer wieder auf Verkehrsteilnehmer, die nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen oder panisch reagieren.
Doch jeder Bürger und Verkehrsteilnehmer sollte noch mehr über Sondersignal wissen...
Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: Das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz:
Was tun bei Sondersignal
- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.
- Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?).
- Fahren Sie am Besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
- Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
Warum auch nachts mit Sondersignal?
Vielfach beschweren sich Bürger, insbesondere Anwohner der Gerätehäuser, dass sie nachts aus dem Schlaf gerissen werden, weil die Feuerwehr mal wieder mit Blaulicht und Martinshorn die Straße entlang jagt.
Wir können das gut verstehen, allerdings ist das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn auch zu Ihrem Schutz gedacht. So wird insbesondere in Wohngebieten und den damit verbundenen "Rechts vor Links" - Situationen das Sonder- bzw. Wegerecht in Anspruch genommen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und damit Unfälle zu vermeiden. Schließlich rechnet kaum ein Verkehrsteilnehmer damit, dass ihm nachts von einem tonnenschweren Feuerwehrfahrzeug die Vorfahrt genommen wird!
Auszug aus dem § 35 StVO (Sonderrechte):
"Die Einsatzfahrt mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ist an hoheitliche Aufgaben geknüpft und es ist höchste Eile geboten. Wird nur blaues Blinklicht betätigt, besteht für die anderen Verkehrsteilnehmer kein Zwang, für das Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen."
Auszug aus dem § 38 StVO (Wegerechte):
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Dies bedeutet: Das Wegerecht kann nur durch Blaulicht und Martinhorn in Anspruch genommen werden!
Vielleicht hilft es auch, wenn Sie einmal darüber nachdenken, dass die Kameraden der Feuerwehr bis vor einigen Minuten ebenfalls noch im Bett lagen und selig geschlafen haben. Während Sie sich auf die andere Seite drehen und weiter schlafen, sind die Kameraden damit beschäftigt Feuer zu löschen oder verletzte Personen zu retten. Selbst wenn die Kameraden nach dem Einsatz noch die Zeit und Ruhe für ein bisschen Schlaf finden, müssen Sie ebenso wie Sie am nächsten Morgen zur Arbeit!
Quelle: Broschüre des ADAC